Aus unserer Nachrichten-Redaktion für Autofahrer

Dienstfahrt Desaster

Bei einem Unfall im Dienstwagen bist du verpflichtet, den Unfall zu melden, aber nicht immer musst du für den Schaden aufkommen.
Solltest du durch eigene Schuld einen Unfall verursacht haben, wird nach Grad der Fahrlässigkeit entschieden. Bei groben Verstößen, wie zum Beispiel Alkohol am Steuer, übernimmst du als Arbeitnehmer die Kosten. Bei Schäden durch Unwetter oder Glatteis liegt leichteste Fahrlässigkeit vor, sodass der Arbeitgeber für den Schaden aufkommt.
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Bildquelle: Unsplash
 
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.

 

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