Wer ist Fahrzeughalter? |
Als Fahrzeughalter gilt die Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist und bei der zuständigen Behörde angemeldet wurde. Diese Person ist auch für die Versicherung, die Steuern, die Wartung und das Sicherstellen der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Bei Unfällen oder Verkehrsvergehen haftet der Fahrzeughalter auch, wenn er selbst nicht gefahren ist. Hier gelten jedoch Ausnahmen.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
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